Allgemeine Geschäftsbedingungen von DM-Handel GmbH, Inh. Dennis Michalczyk für Geschäfte mit Verbrauchern (AGB-B2C)

  1. Geltungsbereich und Definitionen
    1. Diese AGB-B2C gelten nur gegenüber Kunden, die Verbraucher nach § 13 BGB sind.
    2. Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben
    3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  1. Angebot und Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen.
    2. Unsere Angebote stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
    3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von zwei Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden oder Lieferung der Ware. 
    4. Die im Anschluss an die Bestellung des Kunden automatisch erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden und der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.
  1. Lieferung
    1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
    2. Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängen die in Angeboten genannten Leistungszeiten/Liefertermine davon ab, dass der Kunde die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat. 
    3. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
    4. Genannte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn wir haben einen solchen Termin ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.
    5. Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
    6. Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Das Abladen erfolgt durch den Kunde selbst, außer es wurde im Angebot oder der Auftragsbestätigung anders vermerkt.
  1. Nichtverfügbarkeit der Leistung
    1. Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Lieferant überraschend nicht beliefert wurden.
    2. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern wir hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.
  1. Preise und Versandkosten
    1. Die von uns genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    2. Anfallende Versandkosten werden im Bestellvorgang ausgewiesen. Eine Übersicht der Versandkosten finden Sie unter https://dmgeruesthandel.de/versandarten/.
  1. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
    1. Wir akzeptieren grundsätzlich nur die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsweisen (https://dmgeruesthandel.de/bezahlmoeglichkeiten/) .
    2. Der Kunde ist, außer bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung, zur Vorleistung verpflichtet. In diesem Fall wird die Zahlung mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig. Bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig.
  1. Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
    1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
  1. Haftung 
    1. Wir haften für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen.
    2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
    3. Unabhängig von einem Verschulden haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
    4. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Alternative Streitbeilegung
    1. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
  1. Schlussbestimmungen
    1. 10.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat von dieser Rechtswahl unberührt.
    2. 10.2.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-B2C ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile hiervon nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DM-Handel GmbH, Inh. Dennis Michalczyk für Geschäfte mit Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (AGB-B2B)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese AGB-B2B gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
    2. Die AGB-B2B gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“).
    3. Diese AGB-B2B gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 
    4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB-B2B. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  1. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
    2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt. Die Annahme kann entweder in Textform per Post, Fax oder E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
    3. Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z. B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen anzunehmen. 
    4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  1. Lieferfrist und Lieferverzug
    1. Die Lieferfrist ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Ist keine Lieferfrist angegeben erfolgt die Lieferung in ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
    2. Genannte Lieferfristen oder Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.
    3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. 
    5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 
    6. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 9 dieser AGB-B2B und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
  1. Lieferung, Gefahrübergang
    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Die Lieferung erfolgt beim Versendungskauf an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. 
    3. Die jeweilige Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. 
    4. Der Kunde kann Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
    5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
    6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) pro angefangener Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
    7. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die von uns genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer, es sei denn dies ist im Einzelfall anders ausgewiesen.
    2. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung und sonstige Versandkosten sind sofern nicht anders vereinbart vom Kunden zu tragen. Im Fall von Lieferungen in Länder außerhalb der EU können Zollgebühren anfallen, die ebenfalls vom Kunden in der ausgewiesenen Höhe zu zahlen sind. 
    3. Die Höhe der Kosten nach Ziff. 5.1 ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, hat der Kunde gegen entsprechende Nachweise die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten. 
    4. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Werden dem Kunden Rabatte, Skonti oder Nachlässe gewährt, beziehen sich diese nicht auf Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung und sonstige Versandkosten oder Zollgebühren.
    5. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig. Bei vereinbarten Vorauszahlungen werden diese mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
    6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Währende des Verzuges hat der Kunde den im Verzug befindlichen Betrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    7. Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
    8. Wir sind berechtigt, Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Wege zu versenden, sofern diese den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben genügen. 
    9. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  3. Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
    1. Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber uns ist nur mit unserer Einwilligung oder Genehmigung rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
    2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 
    5. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziff. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 
      1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
      2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff.7.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
      3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 7.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
      4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben
  1. Mängelansprüche, Verjährung
    1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
    2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
    3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
    4. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 1 Woche ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 
    5. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
    6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
    7. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
    8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
    9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere, falls sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
    10. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunde ohne Interesse ist.
    11. Ansprüche wegen Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, es sei denn wir hätten arglistig gehandelt. Die Verjährungsfristen im Falle der §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.
  2. Haftungsbeschränkung
    1. Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 
    2. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
    3. Ebenfalls von dieser Haftungsbeschränkung unberührt, bleibt – unabhängig von einem Verschulden von uns – eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Sofern Garantien von einem anderen Hersteller gegeben werden (Herstellergarantie) stellt dies keine Garantie durch uns dar. 
    4. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
    5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.
    6. Außer in den vorgenannten Fällen ist eine Haftung durch uns ausgeschlossen.
  3. Exportkontrolle 
    1. Lieferungen aus diesem Vertrag stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, beispielsweise Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern genannte Liefertermine und Lieferzeiten entsprechend. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Im Fall eines Rücktritts nach Ziff. 10.1 ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Kunden ausgeschlossen.
    3. Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einzuhalten.
  1. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
    3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Stuttgart. Wir sind daneben berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-B2B unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.